4.4.C Kostenstellenrechnung
Aufgaben der Kostenstellenrechnung – Lösung
c) und e)
Die Kostenstellenrechnung hat zwei originäre Aufgaben:
♦
Die Planung, Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit in den Kostenstellen.
♦
Die Bereitstellung von Informationen für eine verursachungsgerechte Verrechnung der Gemeinkosten in der Kalkulation in Form von Gemeinkostenzuschlagssätzen.
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ist es notwendig die primären (Kostenträgergemein-)Kosten auf die Kostenstellen zuzurechnen und anschließend eine Verrechnung der Sekundärkosten vorzunehmen. Unter letzterem ist die innerbetriebliche Verrechnung von zwischen den Kostenstellen ausgetauschten Leistungen zu verstehen.