4.4.C Kostenstellenrechnung
Aufgaben der Kostenstellenrechnung – Lösung

c) und  e)

Die Kostenstellenrechnung hat zwei originäre Aufgaben:

Die Planung, Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit in den Kostenstellen.
Die Bereitstellung von Informationen für eine verursachungsgerechte Verrechnung der Gemeinkosten in der Kalkulation in Form von Gemeinkostenzuschlagssätzen.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ist es notwendig die primären (Kostenträgergemein-)Kosten auf die Kostenstellen zuzurechnen und anschließend eine Verrechnung der Sekundärkosten vorzunehmen. Unter letzterem ist die innerbetriebliche Verrechnung von zwischen den Kostenstellen ausgetauschten Leistungen zu verstehen.