4.4.C Kostenstellenrechnung
Bildung von Kostenstellen – Lösung
–
Für die Bildung von Kostenstellen gibt es zwar eine Vielzahl von Kriterien, von den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ist jedoch keine sinnvoll.
Nachfolgend werden die wichtigsten Kriterien, die bei der Kostenstellenbildung zu beachten sind, beschrieben und deren Bedeutung aufgezeigt. Es ist zu beachten, dass die verschiedenen Kriterien in der Literatur teilweise kontrovers diskutiert werden und in Widerspruch zueinanderstehen können:
Vorhandensein von Maßgrößen der Kostenverursachung: Für die Zwecke der Kostenplanung und -kontrolle sowie einer genauen Kalkulation ist es von zentraler Bedeutung, die Kostenstellen so zu bilden, dass eine eindeutige Beziehung zwischen den Leistungen der Kostenstellen und den Kosten über sogenannte Bezugsgrößen hergestellt werden kann.
Eindeutige Verantwortlichkeit: Für die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit in der Kostenstelle ist eine eindeutige Kostenstellenverantwortlichkeit notwendig. In der Regel ist eine einzelne Person für eine Kostenstelle verantwortlich. D.h. aber nicht, wie in Lösungsvorschlag a) angeboten, dass in einer Kostenstelle nur ein Mann beschäftigt ist. Auch trifft Lösungsvorschlag c) nicht zu, dass eine Person, in diesem Fall ein Meister, nur für eine einzelne Kostenstelle verantwortlich sein kann. Wenn beispielsweise ein Meister für zwei Fertigungsanlagen verantwortlich ist, die Kostenverursachung bei den beiden Anlagen aber von unterschiedlichen Bezugsgrößen abhängt, ist es sinnvoll zwei Kostenstellen einzurichten, denen beiden der Meister vorsteht.
Teilweise wird als Gliederungsprinzip auch die Orientierung an organisatorischen Gegebenheiten empfohlen. Dabei handelt es sich aber im Grunde nur um einen Vorgehensvorschlag, wie eine eindeutige Verantwortlichkeit erreicht werden kann.
Eindeutige und einfache Zuordenbarkeit der Kosten: Die Kostenstelleneinteilung sollte so gewählt werden, dass sich alle Kostenartenbelege ohne Kontierungsschwierigkeiten den verursachenden Kostenstellen zuordnen lassen. Die Einhaltung dieses Kriteriums führt zu einer höheren Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Kostenrechnung. Unterstützt wird die Einhaltung dieses Kriteriums auch, wenn keine zu fein gegliederte Kostenstellenbildung durchgeführt wird und die Kostenstellen möglichst räumlich abgegrenzte Betriebsteile (nicht ganze Gebäude!) bilden.