4.4.C Kostenstellenrechnung
Fallstudie Leistungsverrechnung I

In einer Abrechnungsperiode sind folgende primäre Gemeinkosten angefallen:

Stromkostenstelle
4.000 €
Raumkostenstelle
8.000 €
Fertigung
32.000 €
Verwaltung + Vertrieb
12.000 €
Summe primäre Gemeinkosten
56.000 €

Als Schlüssel zur Verrechnung der Kosten der Vorkostenstellen dienen bei der Stromkostenstelle der Stromverbrauch und bei der Raumkostenkostenstelle der Platzbedarf. Die Leistungsverflechtung zwischen den Vor- und Endkostenstellen sehen folgendermaßen aus:

Stromverbrauch (kWh)
Fläche (m2)
Stromkostenstelle
50
Raumkostenstelle
1.000
Fertigung
9.000
650
Verwaltung + Vertrieb
2.000
100

Für welche der beiden Vorkostenstellen würden Sie bei Anwendung des Stufenleiterverfahrens zuerst eine Kostenumlage vornehmen?

a)
Zuerst sollte für die Stromkostenstelle die Kostenumlage vorgenommen werden, da die Leistungsabgabe an die Raumkostenstelle mit 1000 Einheiten höher ist als die von der Raumkostenstelle empfangene Leistung von 50 Einheiten.
b)
Zuerst sollte für die Raumkostenstelle die Kostenumlage vorgenommen werden, da die primären Kosten bei der Raumkostenstelle höher sind als bei der Stromkostenstelle.
c)
Zuerst sollte für die Raumkostenstelle die Kostenumlage vorgenommen werden, da der Wert der von der Stromkostenstelle empfangenen Leistungen niedriger ist als der Wert