4.4.C Kostenstellenrechnung
Fallstudie Leistungsverrechnung I – Lösung
c)
Zwischen der Stromkostenstelle und der Raumkostenstelle besteht eine wechselseitige Leistungsverflechtung. D.h., dass bei einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung mit dem Stufenleiterverfahren ein Fehler begangen wird, da einer der beiden Leistungsströme nicht berücksichtigt wird. Um den entstehenden Fehler zu minimieren, muss der Leistungsstrom berücksichtigt werden, der den höheren Wert hat. Der Wert der Leistungsabgabe der Stromkostenstelle an die Raumkostenstelle beträgt 333,33 €. Der Wert der Leistungsabgabe der Raumkostenstelle an die Stromkostenstelle beträgt hingegen 500 €.
Der Leistungsstrom von der Stromkostenstelle an die Raumkostenstelle hat also einen geringeren Wert als der Leistungsstrom in die andere Richtung. Deshalb sind zuerst die Kosten der Raumkostenstelle und dann die Kosten der Stromkostenstelle zu verrechnen.