4.4.C Kostenstellenrechnung
Sekundäre Kosten I – Lösung

d)

Kosten, die nicht direkt den Kostenträgern als Einzelkosten zugerechnet werden können, werden in der Kostenstellenrechnung den Kostenstellen als Kostenträgergemeinkosten zugeordnet. Dies können Vor- und Endkostenstellen sein. Die den Kostenstellen so zugeordneten Kosten, werden als Primärkosten bezeichnet.

Erbringen Kostenstellen Leistungen für andere Kostenstellen, erfolgt eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Die dabei den empfangenden Kostenstellen zugerechneten Kosten bezeichnet man als sekundäre Kosten. Kostenstellen, die Leistungen an andere Kostenstellen abgeben, können dabei grundsätzlich sowohl Vor- wie auch Endkostenstellen sein.