4.4.D Kostenträgerrechnung
Herstellkosten und Herstellungskosten – Lösung

Herstellkosten sind ein Begriff aus der Kostenrechnung, die Herstellungskosten hingegen aus dem externen Rechnungswesen.

Die Herstellkosten beinhalten keine Kosten für Verwaltung und Vertrieb. Die Herstellungskosten können hingegen anteilige Verwaltungskosten beinhalten.

Herstellungskosten dürfen im Gegensatz zu Herstellkosten keine kalkulatorischen Kosten beinhalten. Die Herstellungskosten werden in § 255 Abs. 2 HGB definiert.