4.4.D Kostenträgerrechnung
Maschinenstundensatzrechnung
Ein Betrieb der Metallverarbeitung führt als Kalkulationsverfahren die Maschinenstundensatzrechnung Anfang 2022 ein.
Bei der Maschine A werden dabei folgende Kosten als unmittelbar maschinenabhängige Kosten eingestuft: kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Raum-, Energie-, Instandhaltungs- und Werkzeugkosten. Es wird eine Substanzerhaltung angestrebt.
Durch entsprechende Analysen und Gespräche im Produktionsbereich hat der Controller des Unternehmens nachfolgende Informationen sammeln können:
Die Maschine A wird in zwei Schichten zu jeweils 8 Stunden an 250 Arbeitstagen im Jahr betrieben. Der Produktionsleiter teilte dem Controller mit, dass erfahrungsgemäß mit Ausfallzeiten in Höhe von 10 % zu rechnen ist.
Anfang 2020 betrug der Gesamtanschaffungspreis der Maschine A 800.000,- €. Es wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer bei 10 Jahren liegt. Am Ende der Nutzungsdauer werden für die Verschrottung der Maschine Kosten in Höhe von 10.000,- € anfallen.
Bei seinen Untersuchungen ist dem Controller eine Statistik über die Entwicklung des Erzeugerpreisindex für Maschinen, die vom Typ her der Maschine A entsprechen, aufgefallen. Anfang 2020 betrug dieser Index 110. Durch eine Analyse der Entwicklung des Index in den vergangenen Jahren mit Hilfe der Methode der gleitenden Durchschnitte ermittelt der Controller, dass der Index am Ende der Nutzungsdauer der Maschine A bei 143 stehen wird.
Ein Gespräch mit dem Finanzmanager des Unternehmens ergab, dass die Kapitalkosten zur Finanzierung von langfristigem Anlagevermögen 15 % betragen.
Für die Instandhaltung der Maschine wird in den ersten fünf Jahren mit jährlichen Kosten in Höhe von 5.000,- € gerechnet. In den folgenden Jahren wird wegen des zunehmenden Alters der Maschine von einem Anstieg der Instandhaltungskosten auf 10.000,- € pro Jahr ausgegangen. Zusätzlich ist Ende 2024 eine Generalüberholung der Maschine notwendig, die Kosten in Höhe von 15.000,- € verursachen wird.
Der Strompreis beträgt 0,35 €/kWh. An der Maschine ist ein Stromzähler angebracht, mit dessen Hilfe ein durchschnittlicher monatlicher Stromverbrauch von 4.200 kWh festgestellt werden kann.
In der Werkhalle wird durch die Maschine A ein Raum von 20 qm beansprucht. Zur Verrechnung der Raumkosten wird in dem Werk ein Verrechnungssatz von 8,- €/qm angesetzt.
Zur Produktion auf der Maschine A ist ein Werkzeug notwendig, dessen Anschaffungskosten 2.000,- € betragen.
Das Werkzeug kann 15 Fertigungsstunden (ohne Stillstandszeiten) eingesetzt werden. Danach ist eine Instandsetzung notwendig. Diese muss von einer Fachkraft durchgeführt werden, die hierfür 60 Minuten benötigt. Der Lohnsatz der Fachkraft beträgt 25 €/h. Dem Fertigungslohn ist ein Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz von 180 Prozent zuzurechnen.
Eine Instandsetzung ist für jedes Werkzeug neunmal möglich. Danach muss es durch ein neues Werkzeug ersetzt werden.
Wie hoch ist der Maschinenstundensatz der Maschine A?