4.4.E Kostenrechnungssysteme
Beurteilung der Vollkostenrechnung – Lösung

b) und d)

Bei der Vollkostenrechnung erfolgt keine Aufspaltung der Gemeinkosten in ihre fixen und variablen Bestandteile, sondern es wird eine Proportionalisierung der fixen Kosten vorgenommen. Fehlentscheidungen können daraus resultieren, wenn z.B. bei Produktprogrammentscheidungen bei Unterbeschäftigung Produkte wegen über den Verkaufserlösen liegenden Vollkosten nicht mehr produziert werden, diese aber dennoch zur Deckung eines Teils der Fixkosten beitragen.