4.4.E Kostenrechnungssysteme
Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis II – Lösung

b)

Beim Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis werden die Fixkosten nicht auf die Produkte verrechnet. Vielmehr werden die Fixkosten als Periodenkosten angesehen und deshalb in vollem Umfang der Periode, in der sie angefallen sind, angelastet.

Beim Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis erfolgt eine Verrechnung der Fixkosten auf die Produkte. In den Herstellkosten bei einer Lagerbestandserhöhung sind deshalb anteilige Fixkosten enthalten. Die Konsequenz ist, dass nicht alle Fixkosten der betreffenden Periode angelastet werden.

Im vorliegenden Fall ist der auf Teilkostenbasis ermittelte Erfolg deshalb niedriger als bei einer Ermittlung auf Vollkostenbasis. Bei einem Lagerabbau wäre der Teilkostenerfolg hingegen größer.