4.4.E Kostenrechnungssysteme
Verfahren zur Kostenauflösung – Lösung

a) und b)

Bei der Kostenauflösung, häufig auch als Kostenspaltung bezeichnet, soll eine Kostenart in ihre fixen und variablen Bestandteile aufgeteilt werden. Diese Aufspaltung kann auf der einen Seite anhand von Vergangenheitswerten vorgenommen werden. Alle Verfahren, die auf Vergangenheitswerte als Datenbasis zurückgreifen, werden entsprechend als statistische Verfahren bezeichnet. Im Gegensatz dazu verzichten die analytischen Verfahren explizit auf den Einbezug von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Vielmehr versuchen diese Methoden durch Verbrauchsanalysen eine Auflösung in die fixen und variablen Kostenanteile zu erreichen.