4.4.F Entscheidungsorientierte Kostenrechnung
Fallstudie I Eigenfertigung oder Fremdbezug – Lösung

b)

Bei einer Vollkostenbetrachtung erscheint das Angebot der Schober GmbH vorteilhaft. Da die fixen Kosten bei Fremdbezug weiterhin anfallen, muss jedoch die Entscheidung aufgrund einer Teilkostenbetrachtung erfolgen. Die Entscheidungsregel bei einer kurzfristigen Betrachtung ohne Engpaß lautet dabei, dass die Eigenfertigung vorzuziehen ist, wenn die variablen Kosten unter dem Fremdbezugspreis liegen.

In der Aufgabe betragen die fixen Kosten im Monat 10.000 €, wobei 200 Stück produziert werden. D.h. auf jede Erzeugniseinheit werden Fixkosten in Höhe von 20 € verrechnet. Folglich betragen die variablen Stückkosten 50 €. Die Eigenfertigung ist beizubehalten.