4.4.F Entscheidungsorientierte Kostenrechnung
Fallstudie II Eigenfertigung oder Fremdbezug – Lösung

b)

Eigenfertigung und Fremdbezug bei Auswahl der Y GmbH als Lieferant:

(1) (€/Stück)
(2) (€/min)
(3)
(4) (Stück)
(5)
(min)
(6) (Stück)
(7)
(€)
A
4
2,0
3
800
1.600
0
0
B
2
4,0
1
1.500
750
0
0
C
3
0,5
4
641
3.846
59
177
D
7
3,5
2
1.700
3.400
0
0
E
-1
1.000
1.000
Σ
9.596
-823

Eigenfertigung und Fremdbezug bei Auswahl der Z GmbH als Lieferant:

(1) (€/Stück)
(2) (€/min)
(3)
(4) (Stück)
(5)
(min)
(6) (Stück)
(7)
(€)
A
1
0,5
5
625
1.250
175
175
B
3
6,0
1
1.500
750
0
0
C
9
1,5
3
700
4.200
0
0
D
4
2,0
2
1.700
3.400
0
0
E
3
1,0
4
1.000
3.000
Σ
9.600
3.175

Zunächst muss für die beiden möglichen Lieferanten getrennt betrachtet werden, welche der Teile fremdbezogen werden sollten. Durch einen Vergleich kann anschließend bestimmt werden, wer der günstigere Lieferant ist.

Es handelt sich hier um eine kurzfristige Betrachtung bei einem Engpass. Daher sollten diejenigen Teile gekauft werden, die bei Fremdbezug die geringsten engpassbezogenen Mehrkosten verursachen.
Zunächst werden für die Y GmbH die Mehrkosten des Fremdbezugs gegenüber der Eigenfertigung für die verschiedenen Produkte ermittelt (1). Dabei zeigt sich, dass es auf jeden Fall besser ist das Produkt E fremd zu beziehen, da die variablen Kosten bei Eigenfertigung höher sind. Die in Spalte (1) ermittelten Mehrkosten werden dann auf die zur Herstellung der Produkte notwendigen Fertigungszeit bezogen (2). Die Reihenfolge (3) in der die Produkte hergestellt werden ergibt sich aus den engpassbezogenen Mehrkosten des Fremdbezugs. Je höher diese Kosten sind, umso vorteilhafter ist es das Produkt selbst zu produzieren. In den Spalten (4) und (5) erfolgt die Angabe, welche Mengen der Produkte selbst gefertigt werden und wieviel Fertigungszeit hierfür notwendig ist. In Spalte (6) werden die Fremdbezugsmengen ermittelt. Die Mehrkosten, die durch den Fremdbezug gegenüber der Eigenfertigung entstehen werden in Spalte (7) aus dem Produkt von Spalte (1) und Spalte (6) ermittelt.

Es zeigt sich, dass bei Bezug von 1.000 Einheiten E und 59 Einheiten C bei der Y GmbH, gegenüber einer vollständigen (wenn auch nicht möglichen) Eigenfertigung ein Kostenvorteil von 823 € entsteht. Bei der Z GmbH als Lieferant ist es hingegen am besten 175 Einheiten A und 1.000 Einheiten E fremd zu beziehen. Dabei fallen gegenüber der vollständigen Eigenfertigung Mehrkosten in Höhe von 3.175 € an. Dem Lieferanten Y GmbH ist also der Vorzug zu geben.