5.2 Materialwirtschaft
Angebotsvergleich und Verhandlungen

Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Angebotsvergleich und den Vertragsverhandlungen mit Lieferanten:

richtig
falsch
Rahmenverträge werden in der Regel in der Beschaffung mit den Lieferanten abgeschlossen, wenn bei diesen über einen längeren Zeitraum Bestellungen getätigt werden sollen, und allgemeine Vertragsregelungen nicht bei jedem Einzelvertrag neu ausgehandelt werden sollen.
In einem Rahmenvertrag wurde vereinbart, dass der Lieferant bei der Bestellung eines Produkts einen Rabatt von 20% auf den Bruttolistenpreise gewährt. Bei einer späteren Einzelbestellung ist es dann unzulässig einen für diese Bestellung abweichenden Rabatt von 30% zu vereinbaren.
Die Murks AG vergleicht die Angebote für eine neue Drehmaschine. Dazu sollen die Total Cost of Ownership ermittelt werden. In diese müssten grundsätzlich auch die Stromkosten der Maschinen im Verlauf ihrer Nutzungsdauer eingerechnet werden.
Bei einer Vertragsverhandlung gelingt es beim Lieferanten ein Zahlungsziel von 60 statt von 30 Tagen auszuhandeln. Über den Finanzierungseffekt hat dies letztendlich den gleichen Effekt wie die Senkung des Einkaufspreises.
Die Vereinbarung von Pönalen ist oftmals für den Kunden als Druckmittel wichtig, um beim Lieferanten später Vertragstreue durchsetzen zu können.
Theoretisch kann ein Lieferant im Vertrag Schadensersatzpflichten in allen Fällen ausschließen.
In Verträgen mit Lieferanten können auch bereits zukünftige Preissenkungen wegen angenommener Erfahrungskurveneffekte vereinbart werden.
In langfristigen Lieferverträgen vereinbarte zukünftige Mindestabnahmemengen für Folgejahre dürfen seit dem 1.11.2022 nicht mehr bindend sein.