2.2 Standortwahl
Aspekte bei der Standortwahl – Lösung

a)
Nein. Die Höhe der Gewerbesteuer wird auch vom Hebesatz beeinflusst. Dieser wird von den Gemeinden festgelegt. (§ 16 GewStG)

b)
Nein. Partialmodelle dienen zur Beurteilung einzelner Standortfaktoren. Die Nutzwertanalyse wird hingegen typischerweise zur Gesamtbeurteilung eingesetzt.

c)
Die Standortwahl wird immer weiter „verfeinert“. Zunächst wird die Staatengemeinschaft und/oder der Staat festgelegt, dann die Region, die Stadt/Gemeinde und schließlich das konkrete Grundstück.

Literatur: Vahs, D.; Schäfer-Kunz, J.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 8. Auflage, Stuttgart 2021, S. 110 ff.