2.3 Rechtsformwahl
Einflussfaktoren bei der Rechtsformwahl I – Lösung

richtig
falsch
Eine GmbH ist eine juristische Person.
Die Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses nach Handelsrecht hängt nur von der Größe eines Unternehmens ab und nicht von seiner Rechtsform.
Eine Aktiengesellschaft hat immer einen Aufsichtsrat. Trotzdem sind nur ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als 500 Mitarbeitern auch Vertreter der Arbeitnehmer Mitglieder im Aufsichtsrat.
Eine GmbH wird nach Körperschaftsteuerrecht besteuert.
Bei einer offenen Handelsgesellschaft können einzelne Gesellschafter von der Geschäftsführung per Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.
Bei einer Kommanditgesellschaft kann auch ein Dritter, der kein Gesellschafter ist, mit der Geschäftsführung beauftragt werden.
Bei einer GmbH müssen 25.000 Euro Haftungskapital bei Gründung eingezahlt werden.
Auch eine GmbH kann grundsätzlich börsennotiert sein. Hiervon wird jedoch aus praktischen Gründen so gut wie nie Gebrauch gemacht.

Literatur: Klein-Blenkers, F.: Rechtsformen der Unternehmen, 2. Auflage, Heidelberg 2016