2.3 Rechtsformwahl
Einflussfaktoren bei der Rechtsformwahl III – Lösung

richtig
falsch
Die Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses betrifft laut HGB Personengesellschaften nicht.
Die sogenannte unternehmerische Mitbestimmung betrifft Personengesellschaften nicht.
Zur Gründung einer GmbH müssen die Gesellschafter mindestens 25.000 € als Stammkapital in die Gesellschaft einbringen.
1
Zur Gründung einer UG müssen die Gesellschafter mindestens 12.500 € als Stammkapital in die Gesellschaft einbringen.
1
Als Kommanditisten werden diejenigen Gesellschafter einer KG bezeichnet, deren Haftung nicht auf die Einlage beschränkt ist.
Eine KG kann auch nur aus Gesellschaftern bestehen, deren Haftung auf die Einlage beschränkt ist.
Bei einer Aktiengesellschaft mit nur einer geringen Zahl von Aktionären können die Aufgaben des Aufsichtsrats auch auf die Hauptversammlung übertragen werden.
Bei einer GmbH kann die Kontrollfunktion der Gesellschafterversammlung auch auf einen Aufsichtsrat übertragen werden.
Bei einer oHG erfolgt keine Gewinnbesteuerung nach Körperschaftsteuerrecht.
2
Bei einer oHG gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze bezüglich der Anzahl der Gesellschafter.

1 Gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 €. Dabei können auch Sacheinlagen geleistet werden (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Eingebracht werden müssen jedoch nur mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Für den nicht eingebrachten Teil besteht eine Forderung gegenüber den Gesellschaftern.

2 Seit 2022 besteht für Personengesellschaften auch die Option für die Körperschaftsteuer zu optieren.

Literatur: Klein-Blenkers, F.: Rechtsformen der Unternehmen, 2. Auflage, Heidelberg 2016