2.3 Rechtsformwahl
Einflussfaktoren bei der Rechtsformwahl IV

Beurteilen Sie nachfolgende Aussagen zu den möglichen Rechtsformen eines Unternehmens.

richtig
falsch
Bei einer GmbH wird die Haftung der Geschäftsführung auf das Stammkapital beschränkt.
Bei Aktiengesellschaften können bei einer geringen Anzahl von Aktionären, die Aufgaben des Aufsichtsrats auf die Hauptversammlung übertragen werden.
Unternehmergesellschaften (UG) sind als kleine Kapitalgesellschaften von der Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses nach HGB befreit.
Gesellschafter einer oHG können nur natürliche Personen sein.
Ein Einzelunternehmer muss immer als Kaufmann ins Handelsregister eintragen werden.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Personengesellschaften, auch wenn sie mehr als 10 Mitarbeiter haben.
Bei einer Unternehmergesellschaft kann unabhängig von der Höhe des Eigenkapitals über den Gewinn frei verfügt werden.
Die mit ihrem Privatvermögen haftenden Gesellschafter einer KG werden Komplementäre genannt.