2.3 Rechtsformwahl
Einflussfaktoren bei der Rechtsformwahl V

Beurteilen Sie nachfolgende Aussagen zu den möglichen Rechtsformen eines Unternehmens.

richtig
falsch
Zur Gründung eine GmbH sind mehrere Gesellschafter notwendig.
Bei Personengesellschaften haften alle Gesellschafter immer gesamtschuldnerisch und unbeschränkt.
Bei einer Unternehmergesellschaft sind die Gesellschafter völlig frei, wie sie den Gewinn verwenden.
Eine Kommanditgesellschaft kann auch für eine Besteuerung nach Körperschaftsteuerrecht optieren.
Auch ein eingetragenes Einzelunternehmen kann einem Mitarbeiter Prokura erteilen. Eine Fremdgeschäftsführung ist nicht möglich.
Das Mindesthaftungskapital einer Aktiengesellschaft beträgt 50.000 €.
Aufgrund des Drittelbeteiligungsgesetzes dürfen Mitarbeiter in einer Kommanditgesellschaft mit mehr als 500 Beschäftigten Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden.
Eine Unternehmergesellschaft muss ihren Jahresabschluss nach Handelsrecht nicht veröffentlichen.