2.3 Rechtsformwahl
Einflussfaktoren bei der Rechtsformwahl VI

Bitte beurteilen Sie die nachfolgenden Aussagen zur Rechtsformwahl.

richtig
falsch
Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft ist auch die Einbringung eine Sacheinlage möglich.
Eine offene Handelsgesellschaft muss immer in das Handelsregister eingetragen werden.
Eine Kommanditgesellschaft muss immer in das Handelsregister eingetragen werden.
Eine Aktiengesellschaft kann auch nur mit einem Gesellschafter (Aktionär) gegründet werden.
Eine Kommanditgesellschaft muss mindestens eine natürliche Person als Gesellschafter haben.
Max Müller hat als mögliche Eigenkapitaleinlage zur Gründung einer GmbH nur 15.000 € zur Verfügung. Trotzdem kann er damit sein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH gründen.