2.3 Rechtsformwahl
Personen- und Kapitalgesellschaften

Welche der nachfolgenden Eigenschaften lassen sich mit der Wahl der angegebenen Rechtsformen realisieren?
Einzelunternehmen
GmbH
OHG
AG
Beschränkung der Haftung für den/die Eigentümer
Keine unternehmerische Mitbestimmung
Keine Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses nach HGB
Möglichkeit einem Nichteigentümer die Geschäftsführung des Unternehmens zu übertragen