2.4 Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Beteiligungsverhältnisse II – Lösung

a)
Änderungen am Gesellschaftsvertrag bedürfen gemäß $53 Abs. 2 GmbHG einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75%. Da bereits ein Anteil von mehr als 25% gehalten wird, besteht bereits eine Sperrminorität. Es müssen also keine zusätzlichen Anteile erworben werden.
b)
Es muss eine einfache Mehrheitsbeteiligung von mehr als 50% an der Gesellschaft vorliegen.
c)
Krösus muss jetzt den anderen Anteilseignern ein Übernahmeangebot gemäß §35 WpÜG unterbreiten. Dieses wird ab Erlangung einer Kontrollbeteiligung von 30% oder mehr notwendig.

Literatur: Wöhe, G.; Döring, U.; Brösel, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 27. Auflage, München 2020, S. 242 f.