2.4 Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Genossenschaften – Lösung

Identitätsprinzip: Die Mitglieder der Genossenschaft sind zugleich Eigentümer und Kunden/Lieferanten. Nur die Mitglieder können und dürfen die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch nehmen. (vgl. auch §1 Abs. 1 GenG)