2.4 Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Kartelle

Die Unternehmen X AG, Y AG und Z AG sind Hersteller von sogenannten „Taubenspikes“. Darunter versteht man Leisten mit Nägeln, die Tauben davon abhalten sollen, sich an bestimmten Plätzen niederzulassen.
Bei der Ungezieferabwehr-Messe in Köln kommen Vertreter der drei Unternehmen zusammen und treffen folgende Absprache. Die X AG vertreibt ihre Produkte nur in den Postleitzahlgebieten 0-4, die Y AG in den Postleitzahlgebieten 5-6 und die Z AG nur in den Postleitzahlgebieten 7-9. Für 1 m Taubenspikes werden dem Kunden mindestens 20 Euro berechnet. Als Zahlungsweise ist nur Vorkasse möglich.

Welche Kartellformen liegen hier vor (ohne Begründung)?