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2.4 Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Konsortium – Lösung

a)
Konsortium, Arbeitsgemeinschaft und Gelegenheitsgesellschaft sind synonyme Begriffe. Es handelt sich dabei um die zeitlich begrenzte Zusammenarbeit zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels. Die teilnehmenden Unternehmen bleiben wirtschaftlich selbständig und nach Erreichung des Ziels, wird die Gelegenheitsgesellschaft wieder aufgelöst.
Eine zeitlich begrenzte Zusammenarbeit ist nicht gleichbedeutend mit einer kurzzeitigen Zusammenarbeit. Die Erreichung des gemeinsamen Ziel (z.B. Durchführung eines Großbauprojekts) kann viele Jahre dauern.

b)
Die Zielsetzungen bei einem Konsortium können beispielsweise die Streuung finanzieller oder technischer Risiken auf mehrere Partner sein. Typische weitere Zielsetzungen sind das Pooling von Ressourcen oder von Know How, die zusammen für die Durchführung von Projekten benötigt werden.