2.4 Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Konzernformen – Lösung

a)
Bei einer Management Holding ist die Obergesellschaft selbst nicht mehr operativ tätig (z.B. Produktion oder Vertrieb), sondern nimmt im Normalfall nur noch Einfluss auf die Strategie und die „Klammerfunktion“ zwischen den Tochtergesellschaften.
b)
Im Gegensatz zur Management Holding muss bei der Finanzholding keine „Klammerfunktion“ zwischen den Tochtergesellschaften mehr wahrgenommen werden, da keine geschäftlichen Verflechtungen zwischen den Gesellschaften bestehen und Synergien realisiert werden könnten. „Gesteuert“ werden die Tochtergesellschaften nur noch über die Finanzen und die Besetzung des Top Managements.

Literatur: Vahs, D.: Organisation – Ein Lehr- und Managementbuch, 10. Auflage, Stuttgart 2019, S. 169 ff.