2.4 Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Unternehmensverbände III – Lösung

Wirtschaftsfachverbände haben andere Aufgaben als Kammern. Zentrale Aufgabe von Wirtschaftsfachverbänden ist die Information über die Branche oder auch Region der Verbandsmitglieder, oftmals auch als „Lobbyarbeit“ zusammengefasst. Die Aufgaben werden im Einzelnen von den Verbandsmitgliedern definiert. Kammern sind hingegen berufsständische Organisationen, die auf gesetzlicher Grundlage gebildet werden und staatlich festgelegte Aufgaben wie beispielsweise Berufsausbildung übertragen bekommen.

Wirtschaftsfachverbände haben in der Regel die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, wohingegen Kammern Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Die Mitgliedschaft in einem Wirtschaftsfachverband ist freiwillig. In Kammern besteht hingegen eine Pflichtmitgliedschaft.

Literatur: Vahs, D.; Schäfer-Kunz, J.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 8. Auflage, Stuttgart 2021, S. 194 f.