2.4 Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Zusammenfassung Zusammenarbeit I – Lösung
richtig
falsch
Bei einer Beteiligung von mehr als zwei Dritteln an einer Gesellschaft spricht man von einer qualifizierten Mehrheitsbeteiligung.
Bei einer Beteiligung von mehr als 25% an einer Gesellschaft spricht man von einer Kontrollbeteiligung nach dem WPüG.
Bei zwei oder drei Gesellschaften wird eine marktbeherrschende Stellung vermutet, wenn sie zusammen mindestens 50% Marktanteil haben.
Zwei Zahnarztpraxen machen sich gegenseitig die Urlaubsvertretung. Dies wird auch als horizontale Zusammenarbeit bezeichnet.
Eine Fusion durch Neugründung erfordert weniger Änderungskündigungen bei den Mitarbeitern als eine Fusion durch Aufnahme.
Der gegenwärtige Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) heißt Peter Adrian. (Stand Oktober 2021)
Konsortium und Gelegenheitsgesellschaft werden als synonyme Begriffe verwendet.
Bei einem Stammhauskonzern ist die Muttergesellschaft nicht mehr selbst operativ tätig.
Literatur: Vahs, D.; Schäfer-Kunz, J.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 8. Auflage, Stuttgart 2021, S. 177 ff.