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1.3 Rahmenbedingungen und Ziele
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Welche der nachfolgenden Aussagen zur Insolvenz sind richtig?

richtig
falsch
Zahlungsunfähigkeit liegt bei einer Kapitalgesellschaft nicht vor, wenn nur die Löhne und Gehälter nicht mehr fristgerecht ausbezahlt werden können.
Zahlungsunfähigkeit liegt bei einer Personengesellschaft nicht vor, wenn die Umsatzsteuer nicht fristgerecht an das Finanzamt abgeführt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit liegt bei einem Einzelunternehmen nicht vor, wenn die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen nicht fristgerecht an die Sozialkassen abgeführt werden können.
Ausschließlich die Geschäftsführung eines Unternehmens kann für dieses den Insolvenzantrag stellen.
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital eines Unternehmens aufgebraucht ist und negativ wird.
Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen eines Unternehmens.
Bei einer Aktiengesellschaft ist im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Aufsichtsrat dazu verpflichtet beim Amtsgericht Insolvenz anzumelden.
Eine Kommanditgesellschaft muss bei Vorliegen einer Überschuldung nicht Insolvenz anmelden.