3.4 Personalmanagement
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Fritz Fertig hat nach seinem Studium eine Tarifstelle bei der Habicht GmbH angenommen. Er arbeitet in Vollzeit von Montag bis Freitag. Nach einem halben Jahr in dem Unternehmen plant er seinen ersten Urlaub und überlegt, wie viele Urlaubstage er überhaupt im Jahr nehmen kann.

Fertig arbeitet an 5 Tagen in der Woche. Laut seinem Arbeitsvertrag erhält er einen Jahresurlaub von 19 Arbeitstagen.

Sicherheitshalber schaut er aber auch noch in das Bundesurlaubsgesetz. Dort liest er in §3 Abs.1: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“

Völlig verwirrt, befragt er am nächsten Tag einen Arbeitskollegen. Dieser drückt ihm eine Kopie des für das Unternehmen gültigen Tarifvertrags in die Hand. Dort liest er, dass die Arbeitnehmer einen jährlichen Urlaub von 30 Werktagen erhalten.

Wie viele Arbeitstage Urlaub stehen Herrn Fertig nun tatsächlich jährlich zu?

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