3.4 Personalmanagement
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen – Lösung

Fritz Fertig will wissen, wie viele Arbeitstage er im Jahr Urlaub hat. In der Aufgabe werden die Urlaubstage teilweise in Arbeitstagen und teilweise in Werktagen angegeben. Zunächst müssen also alle Angaben in Arbeitstage „umgerechnet“ werden. Eine Woche hat 6 Werktage aber für Fertig nur 5 Arbeitstage. Entsprechend müssen die Werktage durch Multiplikation mit 5/6 in Arbeitstage umgerechnet werden. Entsprechend hat er nach seinem Arbeitsvertrag 19 Arbeitstage, nach Bundesurlaubsgesetz 20 Arbeitstage und nach Tarifvertrag 25 Arbeitstage im Jahr Urlaub.

Gesetzliche Regelungen stehen über dem Tarifrecht und arbeitsvertraglichen Regelungen. Da das Bundesurlaubsgesetz in §3 Abs.1 mindestens 24 Werktage bzw. umgerechnet 20 Arbeitstage Urlaub vorsieht, ist die Urlaubsvereinbarung im Arbeitsvertrag nichtig. Die im Tarifvertrag getroffene Vereinbarung widerspricht hingegen nicht der gesetzlichen Regelung und ist damit zulässig. Fertig stehen also 25 Arbeitstage Urlaub im Jahr zu.

Würde die arbeitsvertragliche Regelung über dem Mindesturlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz aber unter der Regelung im Tarifvertrag liegen, also beispielsweise bei 22 Arbeitstagen, dann würde dennoch die tarifvertragliche Regelung gelten.