3.4 Personalmanagement
Voraussetzungen und Ablauf Kündigung

Welche der folgenden Aussagen zur Kündigung sind richtig bzw. falsch?

richtig
falsch
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss nicht die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, aber die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss nicht die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, sondern nur die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung ist eine Anhörung des Betriebsrats erforderlich.
Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds ausgesprochen werden.
Vor der Aussprache einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung muss der Mitarbeiter abgemahnt werden.
Eine ordentliche leistungsbedingte Kündigung ist nicht möglich, wenn das Kündigungsschutzgesetz für ein Unternehmen gilt.
Eine ordentliche leistungsbedingte Kündigung ist auch nicht möglich, wenn das Kündigungsschutzgesetz für ein Unternehmen nicht gilt.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt ab 5 Mitarbeitern im Unternehmen.