4.2 Investition
Investitionsbegriff

In der Betriebswirtschaftslehre hat sich bisher kein einheitlicher Investitionsbegriff herausgebildet. Wichtige „Vertreter“ sind eine allgemeine Definition aus finanzwirtschaftlicher Sicht und eine bilanzielle Definition, bei der eine sachwirtschaftliche Sicht eingenommen wird.

a)
Erläutern Sie diese beiden unterschiedlichen Definitionsansätze.
b)
Wie hoch sind die Investitionen unter Zugrundelegung einer sachwirtschaftlichen Sicht gemäß des dargestellten vereinfachten Anlagengitters aus dem Anhang eines Jahresabschlusses? Ihre Berechnung sollte dem cash flow aus Investitionstätigkeit entsprechen.

Anlagengitter

01.01.XXXX
Zugänge
Abgänge
Abschreibungen
31.12.XXXX
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.000
0
200
100
700
Sachanlagen
7.000
2.000
500
900
7.600
Finanzanlagen
500
200
100
0
600
Anlagevermögen
8.500
2.200
800
1.000
8.900

Angaben in TEUR

c)
Was sind die Vor- und Nachteile dieser beiden Definitionsansätze?