4.2 Investition
Investitionsbegriff – Lösung

a)
Gemäß der finanzwirtschaftlichen Sichtweise ist eine Investition ein mehrperiodiger Zahlungsstrom, der mit einer Auszahlung beginnt. Die Zahlungsrückflüsse können dabei auch zukünftig vermiedene Auszahlungen darstellen.

Bei der sachwirtschaftlichen Sicht wird auf die Entwicklung des bilanziellen Vermögens Bezug genommen. Zumeist erfolgt dabei eine Einschränkung auf die Entwicklung des langfristig gebundenen Anlagevermögens. Dann werden Investitionen als zielgerichteter Einsatz von finanziellen Mitteln zur Beschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens, die der Erwirtschaftung von Erträgen dienen. So bezieht sich auch der Cash flow aus Investitionstätigkeit in der Kapitalflussrechnung auf das Anlagevermögen. Teilweise wird bei der sachwirtschaftlichen Sicht aber auch das gesamte Vermögen, also auch das kurzfristige Umlaufvermögen, in die Definition einbezogen.

b)
Die Differenz aus zahlungswirksamen Zugängen und Abgängen beim Anlagevermögen beträgt 1.400 TEUR. Dies entspricht dem Cash flow aus Investitionstätigkeit in der Kapitalflussrechnung.

c)
Die bilanzorientierte Definition einer Investition ermöglicht eine objektive Ermittlung der Investitionen. Diese Objektivität wird mit einer engen Auslegung von Investitionen „erkauft“. Ein derivativ erworbener Markenname kann z.B. im Anlagevermögen aktiviert werden und ist eine Investition. Wird die Marke hingegen selbst durch Marketingaktivitäten wie Werbung aufgebaut, ist es nicht aktivierungsfähiger Aufwand und keine Investition. Das gilt selbst bei erweiterter sachwirtschaftlicher Sicht, die auch das Umlaufvermögen einschließt. Auch viele Ausgaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich sind nach dieser Definition keine Investitionen, da sie sofort aufwandswirksam verbucht werden müssen und nicht aktiviert werden dürfen.

Bei der allgemeineren finanzwirtschaftlichen Definition bestehen diese Einschränkungen nicht. Dafür ist die Zuordnung zum Investitionsbereich schwieriger und weniger objektiv. Zum einen geht es um erwartete Rückzahlungsflüsse in der Zukunft, die natürlich nicht eintreten müssen. Diese lassen sich auch in der Zukunft häufig nur mit Einschränkungen im Ist erfassen. Eine typische Argumentation für die Notwendigkeit einer Investition, die jedem erfahrenen Mitarbeiter aus dem Investitionscontrolling bekannt sein dürfte, ist z.B., dass durch die Investition „notwendige Neueinstellungen“ vermieden werden können. Die Rückflüsse stellen dann also angenommene vermiedene Lohn- und Gehaltszahlungen für neue Mitarbeiter dar. Einigen Investitionen, wie beispielsweise in gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsanlagen in der Produktion, lassen sich sogar überhaupt keine Zahlungsflüsse unmittelbar zurechnen, da sie generell Voraussetzung für die Betriebstätigkeit sind.

Literatur: Volkert, R.; Wagner, A.F.: Corporate Finance – Grundlagen von Finanzierung und Investion, 7. Auflage, Zürich 2018, S. 72 f.