4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Anderskosten II
Welche der folgenden Vorfälle stellen Anderskosten dar?
a)
Verrechnung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns.
b)
Verrechnung kalkulatorischer Zinsen für das Eigenkapital.
c)
Abschreibung einer uneinbringlichen Forderung.
d)
Zahlung für erhaltene Rohstoffe, die sofort verbraucht werden.
e)
Verrechnung einer kalkulatorischen Miete für ein im Eigentum des Unternehmens befindliches Grundstück.
f)
Überweisung einer Spende an eine Universität.