4.4.A Grundlagen Internes Rechnungswesen
Kalkulatorische Kosten

Wann werden kalkulatorische Kosten angesetzt?

a)
Es kommt zum Ansatz kalkulatorischer Kosten, wenn ein betrieblich bedingter Güter- und Dienstleistungsverzehr vorliegt, dieser aber niemals zu Auszahlungen führen wird bzw. geführt hat.
b)
Kalkulatorische Kosten werden aus Gründen der Vorsicht angesetzt. Durch Ansatz sogenannter Zusatzkosten soll ein zu niedriger Kostenausweis auf jeden Fall vermieden werden.
c)
Kalkulatorische Kosten werden angesetzt, wenn ein Ansatz in Höhe des entsprechenden Zweckaufwands die Höhe des tatsächlichen Werts des Güter- und Dienstleistungsverzehrs in Abhängigkeit von den jeweiligen Rechnungszwecken nicht richtig widerspiegeln würde.
d)
Kalkulatorische Kosten werden angesetzt, wenn in der Kalkulation des Unternehmens Kosten entstehen.
e)
Kalkulatorische Kosten werden angesetzt, wenn ein betriebsbedingter Güterverzehr nur aperiodisch auftritt.
f)
Kalkulatorische Kosten existieren nicht.