4.4.B Kostenartenrechnung
Bilanzielle und kalkulatorische Abschreibung I

Bilanzielle und kalkulatorische Abschreibungen unterscheiden sich dadurch, dass

a)
für den Ansatz bilanzieller Abschreibungen gesetzliche Vorschriften bestehen.
b)
bei bilanziellen Abschreibungen immer das Gewinnverständnis der "nominellen Kapitalerhaltung" zugrunde gelegt wird.
c)
bei bilanziellen Abschreibungen nicht nur die Methode der "linearen Abschreibung" Anwendung findet.
d)
die bilanziellen Abschreibungen grundsätzlich näherungsweise zum Ansatz des aktuellen Werts des Vermögensgegenstandes führen soll.
e)
die jährlichen bilanziellen Abschreibungen stets niedriger sind.
f)
die Summe der bilanziellen Abschreibungen auf einen Vermögensgegenstand den ursprünglichen Anschaffungswert nicht übersteigen können.