4.4.B Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Wagniskosten I – Lösung

c) und d)

Bei der betrieblichen Tätigkeit ist es unumgänglich, auch bestimmte Risiken einzugehen. Dabei unterscheidet man das allgemeine Unternehmerwagnis und spezielle Wagnisse.

Die Definitionen für das allgemeine Unternehmerwagnis sind nicht einheitlich. Unter dem allgemeinen Unternehmenswagnis subsumiert man Risiken, die aus dem „Gewinn zu decken sind“, d.h. Risiken, denen der Gefahr des Verlusts eine entsprechende Gewinnchance gegenübersteht und die die Unternehmung als Ganzes betreffen. Das allgemeine Unternehmerwagnis resultiert vor allem aus Umweltfaktoren, wie der Konjunkturentwicklung, dem technischen Fortschritt oder dem Auftauchen ausländischer Konkurrenten am Markt.

Spezielle Wagnisse betreffen nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern einzelne Unternehmensbereiche. Betrieblich veranlasste Aufwendungen entstehen aus diesen speziellen Risiken hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe des Anfalls unregelmäßig, sofern kürzere Perioden bei der Betrachtung zugrunde liegen. Die Höhe der Aufwendungen für längere Zeiträume ist aber vorhersagbar. Durch den Ansatz kalkulatorischer Wagniskosten erfolgt eine durchschnittliche Verteilung der außerordentlichen betrieblichen Aufwendungen auf die einzelnen Perioden.

Oftmals können Versicherungen gegen spezielle Wagnisse abgeschlossen werden. Besteht eine solche Versicherung, dürfen aber keine kalkulatorischen Wagniskosten mehr angesetzt werden, da der betrieblich veranlasste Güter- und Dienstleistungsverzehr bereits durch die Versicherungsprämien berücksichtigt wurde. Ein Beispiel hierfür bildet die Feuerversicherung.