4.4.F Entscheidungsorientierte Kostenrechnung
Fallstudie Break-Even-Analyse – Lösung
e)
Bei Anlage I beträgt der Stückdeckungsbeitrag 3 €, bei Anlage II hingegen 4 €. Bei Verwendung der Anlage I (II) können also mit jeder verkauften Einheit „Tophit 2000“ 3 € (4 €) der Fixkosten gedeckt werden. Zur Deckung der gesamten fixen Kosten in Höhe von 1.000.000 € sind folglich bei Anlage I 33.334 Verkaufseinheiten notwendig. Bei Anlage II müssen hingegen nur 30.000 Stück „Tophit 2000“ zur Fixkostendeckung abgesetzt werden. Bei Anlage II wird somit nicht nur schneller die Gewinnzone erreicht, sondern der erzielte Gewinn bei einer darüberhinausgehenden Verkaufsmenge steigt auch schneller an.
Anlage I hat gegenüber Anlage II niedrigere fixe Kosten und höhere variable Kosten. Das heißt Anlage I hat zunächst einen Gesamtkostennachteil in Höhe von 20.000 € gegenüber Anlage II, den sie aber aufgrund der niederen variablen Kosten bei zunehmender Produktionsmenge aufholt (1 €/Stück) und schließlich sogar überkompensiert. Die Produktionskosten sind identisch bei einer Produktionsmenge von 20.000 Stück. Sie betragen dann 180.000 €. Nur bei dieser Produktionsmenge ist ein gemeinsamer Break-Even-Punkt möglich. Dazu müsste aber der Verkaufspreis 9 € betragen.
Doris Decker erhält pro Einheit 21 Pfennige. Der Stückdeckungsbeitrag sinkt bei Verwendung der Anlage II auf 3,79 €. Der Break-Even-Punkt steigt dadurch um 1.663 Einheiten auf 31.663. Eine Preiserhöhung um 1 € erhöht hingegen den Stückdeckungsbeitrag wieder auf 4,79 €. Der Break-Even wird somit schon bei 25.053 Stück erreicht.