4.4.F Entscheidungsorientierte Kostenrechnung
Fallstudie Preisuntergrenze

Die Hahn GmbH produziert und vertreibt ausschließlich das Produkt Z. Dem Controller Hurtig liegen folgende Zahlen aus den vergangenen Monaten vor:

Januar
Februar
März
April
Produktionsmenge
5.000
4.000
6.000
5.000
Absatzmenge
5.000
4.000
6.000
5.000
Materialkosten in €
500.000
400.000
600.000
500.000
Fertigungskosten in €
170.000
150.000
190.000
170.000
Anlagenkosten in €
250.000
240.000
260.000
250.000
Vw- und Vt-kosten in €
185.000
170.000
200.000
185.000
sonstige Kosten in €
85.000
80.000
90.000
85.000

Die vergangenen Monate können als repräsentativ für die Geschäftstätigkeit der Hahn GmbH angesehen werden. Besondere Kostenunwirtschaftlichkeiten sind in der Produktion in den letzten Monaten nicht aufgetreten.

Hurtig errechnet, dass in den vergangen vier Monaten Kosten in Höhe von € 4.760.000,- angefallen sind und 20.000 Stück Z produziert und abgesetzt wurden. Er folgert daraus, dass jede Einheit Z Kosten in Höhe von € 238,00 verursacht.

Er schlägt dem Geschäftsführer Krause deshalb vor, dem Außendienst vorzugeben, dass Aufträge nur angenommen werden dürfen, wenn ein Preis von mindestens 238,00 € geboten wird. Krause ist begeistert von dieser pragmatischen Lösung und erlässt sofort eine entsprechende Anweisung an den Vertrieb.

Für den Monat Mai liegen Bestellungen für 4.800 Einheiten Z vor. Die Außendienstmitarbeiter haben sich strikt an die neue Vorgabe gehalten. Lediglich die Außendienstmitarbeiterin Meyer-Maier hat die Anweisung nicht mitbekommen. Bei einem Abnehmer, der sonst ein ähnliches Produkt wesentlich günstiger aus dem Ausland bezieht, konnte sie aufgrund streikbedingter Lieferengpässe des ausländischen Anbieters einen Zusatzauftrag über 500 Einheiten Z unterbringen. Allerdings nur zu einem Preis von € 190,- pro Stück.

Geschäftsführer Krause ist außer, sich als er von diesem Zusatzauftrag erfährt. Sofort bestellt er Frau Meyer-Maier zu sich und macht ihr schwere Vorwürfe. Insbesondere hält er ihr vor, dass durch ihre Schuld das Monatsergebnis erheblich belastet worden sei.

Ist die Kritik von Krause gerechtfertigt?

a)
Ja, da durch den Zusatzauftrag das Monatsergebnis um € 24.000,- schlechter ausfällt.
b)
Nein, da der von Hurtig ermittelte Kostensatz irrelevante Kostenbestandteile im Hinblick auf die Entscheidung enthält.
c)
Nein, da durch den Zusatzauftrag das Monatsergebnis um € 20.000,- verbessert wird.