4.4.F Entscheidungsorientierte Kostenrechnung
Fallstudie Preisuntergrenze – Lösung

b) und c)

Der Controller Hurtig hat die Preisuntergrenze auf Vollkostenbasis ermittelt. Dabei handelt es sich aber um eine langfristige Preisuntergrenze. Im vorliegenden Fall ist aber über einen Zusatz­auftrag zu entscheiden. Es handelt sich also um eine kurzfristige Entscheidung. Dieser Zusatz­auftrag sollte angenommen werden, sofern die durch den Auftrag erzielten Erlöse die zusätzlich entstehenden Kosten übersteigen. Dies sind im vorliegenden Fall die variablen Selbstkosten. Opportunitätskosten müssen nicht betrachtet werden, da die Zahl der vorliegenden Aufträge bei 4.700 Einheiten liegt, in einem der Vormonate bereits aber einmal sogar 6.000 Einheiten pro­duziert wurden. Ein Engpass liegt folglich nicht vor.

Zur Bestimmung der variablen Selbstkosten von Z muss eine Kostenspaltung vorgenommen werden. Diese kann bspw. nach der bereits von Schmalenbach vorgeschlagenen Hochpunkt-Tiefpunktmethode erfolgen:

Wählt man als Vergleichsmonate bspw. Februar und März errechnen sich die variablen Selbst­kosten, wie folgt:

var. Materialkosten
100,00 €
+
var. Fertigungslohnkosten
20,00 €
+
var. Anlagenkosten
10,00 €