2.4 Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Konzerne und Fusionen – Lösung
a)
Fusion durch Neugründung: Beide Unternehmen werden in ein neues eingebracht. D.h. die bisherigen Unternehmen existieren nach der Fusion nicht mehr.
Fusion durch Aufnahme: Ein Unternehmen wird in das andere eingebracht. Das aufgenommene Unternehmen existiert nach der Fusion im Gegensatz zum aufnehmenden Unternehmen nicht mehr.
b)
> 75%
c)
> 30% (§29 Abs. 2 WpÜG)
d)
Es gibt keinen Unterschied. Gelegenheitsgesellschaften, Arbeitsgemeinschaften und Konsortien sind synonyme Begriffe.
Literatur: Vahs, D.; Schäfer-Kunz, J.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 8. Auflage, Stuttgart 2021, S. 203 f.