2.4 Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
Konzerne und Fusionen – Lösung

a)
Fusion durch Neugründung: Beide Unternehmen werden in ein neues eingebracht. D.h. die bisherigen Unternehmen existieren nach der Fusion nicht mehr.

Fusion durch Aufnahme: Ein Unternehmen wird in das andere eingebracht. Das aufgenommene Unternehmen existiert nach der Fusion im Gegensatz zum aufnehmenden Unternehmen nicht mehr.

 b)
> 75%

 c)
> 30% (§29 Abs. 2 WpÜG)

 d)
Es gibt keinen Unterschied. Gelegenheitsgesellschaften, Arbeitsgemeinschaften und Konsortien sind synonyme Begriffe.

Literatur: Vahs, D.; Schäfer-Kunz, J.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 8. Auflage, Stuttgart 2021, S. 203 f.